Heute kam die Nachricht:
wie angekündigt, wird Ihre Homepage in Kürze auf einen der neuen Intel® Quad-Core-Powerserver umziehen.
Auf meine Nachfrage nach der Cluster-Technologie bekam ich folgende Antwort:
Um die Performance-Schwankungen der Vergangenheit zu beheben, setzen wir im Hostingbereich nun eine andere, von uns entwickelte Technologie in.
Punkt 2.5 der AGB von Goneo lautet:
… Der Einsatz bestimmter Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten oder bestimmter Hard- und Software gelten nur dann als Vertrags-Bestandteil, wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben ist.
Nun, die Verwendung eines Clusters wurde ja außerordentlich hervorgehoben, müßte ja dann also Vertragsbestandteil geworden sein.
Gemäß 2.7 der AGB habe ich dem Umzug meiner Webseiten auf einen einzelnen Rechner widersprochen. Ein Cluster ist doch wesentlich performanter und ausfallsicherer als ein einzelner Rechner. Oder?
Ihre Vorteile: deutlich höhere Geschwindigkeit, da mehrere Server um ein Vielfaches schneller sind als ein einzelner Server, und eine drastisch gesteigerte Verfügbarkeit, da selbst bei Ausfall eines Servers die Wegpräsenz erreichbar bleibt.
Warum sollte ich einem technologischem Rückschritt zustimmen? Dann gibt es doch sicher mehr Probleme und alles wird langsamer?
Da Goneo keine Widerspruchsfrist mitgeteilt hat gehe ich davon aus das man noch eine Weile widersprechen kann.